Straßenrechte

Eine eher trockene Angelegenheit, machen Sie sich trotzdem schlau!


Generell gilt: Wer ein Motorfahrzeug führen will, sollte wenigstens im Besitz einer Mofaprüfung sein, im Autoführerschein ist die Erlaubnis zum Führen kleinerer Krafträder mitenthalten. Führerscheinfrei ist ein Anbaumotor für jeden, der vor April 1965 geboren ist.

In Deutschland wird unterschieden in:

Mofa

  • Bis 49ccm und 25 km/h.
  • Helm- und Versicherungspflichtig.
  • Kleinstes "echtes" Motorfahrzeug mit entsprechendem Rahmen und stärkerer Beleuchtung im Vergleich zum Fahrrad.

Leichtmofa

  • Bis 29ccm und 24km/h.
  • Keine Helmpflicht, aber versicherungspflichtig.
  • Anbaumotorkonstruktionen wie die Saxonette oder der Metrom.
  • Vorraussetzung ist ein solides Fahrrad mit starken Speichen.

E-Bike

  • Elektrischer Antrieb, bis 24 km/h
  • Keine Helmpflicht, aber versicherungspflichtig
  • Verschiedenste Lösungen m. Vorder- und Hinterradantrieb.
  • Auch als Anbausatz erhältlich.

Pedelec

  • Elektrischer Antrieb bis 250W als Trethilfe.
  • Gibt nur Energie ab, wenn auch pedaliert wird.
  • Kann jeder, darf jeder. Keine Helmpflicht. keine Versicherungspflicht.
  • Kann als Anbausatz an fast jedes Fahrrad montiert werden.

Steuerfrei sind sie alle.

Jährl. Kosten für Versicherung: 50-70,- €,

Verbräuche: ca.1l/100 km oder entspr. elektr. Leistung

Reichweiten: zw. 15 und 400 km, je nach Antriebskonzept, Tank- und Batteriegröße

Und sonst: Über die oben aufgeführten Regelungen sowie deren Details lacht seit Jahrzehnten die ganze Welt. Nirgends sonst auf dem Globus mutet der Staat seinen Bürgern ein derart überpenibles, entmündigendes und dabei gleichzeitig völlig überaltertes Regelwerk zu. Selbst in Österreich und in der Schweiz wird darüber gelacht.... Anm. d. Verf.


Die Geschichte von Fahrrädern